Steuerrecht und Steuergestaltung

Im Schnittpunkt von Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Bilanzrecht und Steuergesetzen können Sie von uns Beratung aus einer Hand fordern. Wir unterstützen Sie durch solide und qualifizierte Vorschläge sowie laufende Information über aktuelle Entwicklungen und eine nachfolgende Umsetzungsberatung auch bei internationalen Steuerfragen.

Hierzu gehören die klassischen Steuerberatungsaufgaben:

  • Buchhaltung sowie Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Anfertigung von Steuererklärungen
  • Beratung während steuerlicher Betriebsprüfungen
  • Vertretung gegenüber den Finanzbehörden
  • Führung von finanzgerichtlichen Verfahren
Steuerliche Gestaltungsberatung muss im Schnittpunkt von steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aufgaben ganzheitlich sein und gangbare Handlungsalternativen aufzeigen, die dem
  • Gesellschaftsrecht,
  • Arbeitsrecht,
  • Testaments- und Erbrecht,
  • Umwandlungsrecht,
  • Firmen- und Wettbewerbsrecht und/ oder
  • Gemeinnützigkeitsrecht
entsprechen. Die Rechtsberatung wird ausschließlich von hierzu besonders qualifizierten Rechtsanwälten erbracht.

 

Gegenstand unseres internationalen Steuerberatungsangebotes sind insbesondere die Ermittlung von Standortvorteilen sowie die Gestaltung und Dokumentation von Verrechnungspreis-Vereinbarungen.