Öffentlicher Sektor

Die öffentliche Hand

Die öffentliche Hand ist einer der größten Arbeitgeber und Auftraggeber Deutschlands. Bundeslandspezifische Abläufe und Begrifflichkeiten erfordern spezielle Prüfungs- und Beratungskompetenz.

 

Die Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG) sind Bund, Länder und Kommunen gezwungen, sich mehr als je zuvor mit umsatzsteuerlichen Fragen zu befassen. „Tax Compliance“ ist wichtiger denn je.

Unser Angebot umfasst:

  • Beratung von Kommunen, insbesondere der Rechnungsprüfungsämter, bei der Umstellung von Kameralistik auf Doppik (NKF/NKR/NKRS)
  • Prüfung der Eröffnungsbilanz gemäss NKF/NKR/NKRS
  • Prüfung des Gesamtabschlusses
  • Coaching von Rechnungsprüfungsämtern und Kämmereien
  • Prüfung kommunaler Unternehmen, inklusive Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
  • Prüfung von Eigenbetrieben und Anstalten öffentlichen Rechts
  • Bestandsaufnahmen zur Umsatzsteuerlichen Situation (speziell Schwachstellen-Identifizierung)
  • Entwicklung von Steuerhandbüchern
  • Schulung von Mitarbeitern